Informationen
Einschulung
Einschulung in die 1H
Das HarmoS-Konkordat bindet den 2-jährigen Kindergarten in die obligatorische Schulpflicht ein. Die obligatorische Schulzeit besteht neu aus 11 Jahren und das 1. Kindergartenjahr wird als 1H benannt. Weiter wird der Stichtag vereinheitlicht: Kinder, welche bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren 4. Geburtstag feiern, treten im Herbst in den Kindergarten ein. Sie sind dann in ihrem 5. Altersjahr. Diese «Einschulung» bedeutet aber nicht, dass der «schulische Unterricht» beginnt. Die ersten beiden Schuljahre bleiben weiterhin «Kindergarten-orientiert».
1H halbtags
2H ganztags
Um das HarmoS-Konkordat umzusetzen, wurde das Schuleintrittsdatum innerhalb des Kantons vereinheitlicht. So treten die Kinder wie folgt in die Schulzeit ein:
Schuljahr 2024/2025 01.08.2019 – 31.07.2020
Schuljahr 2025/2026 01.08.2020 – 31.07.2021
Schuljahr 2026/2027 01.08.2021 – 31.07.2022
Die Zuteilung der Kinder an die Kindergartenstandorte und -klassen erfolgt durch die Schule. Für die Zuteilung massgebend ist der Ort, wo sich das Kind dauernd aufhält (Ort, wo es während des überwiegenden Teils der Schulwoche übernachtet = Wohnort).